DSGVO-konformes Anonymisierungsverfahren

Die in der Verkehrserfassungs-Sensorik eingesetzten Anonymisierungs-Verfahren erfüllen durch die ausschließliche Speicherung einer aus der MAC-Adresse generierten irreversibel anonymisierten ID (SALT/Hash/Verkürzung) und der zusätzlichen täglichen Veränderung des SALT-Wertes mittels einer SALT-Server-Software die Anforderungen an den Schutz von personenbezogenen Daten.

Eine Kürzung der errechneten SALT/Hash-Werte auf eine definierte Bit-Anzahl verhindert selbst die theoretische Möglichkeit einer De-Anonymisierung.

Dieses irreversible Anonymisierungsverfahren übererfüllt die in Art. 4 Nr. 5 DSGVO geforderte „Pseudonymisierung“.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt derart, dass die personenbezogenen Daten selbst unter Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können. Es wird gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können.

Die generierte ID kann nicht auf die zugrunde liegende MAC-Adresse zurückgeführt werden, ist somit irreversibel anonymisiert.
Dies entspricht den technisch und juristisch geforderten Voraussetzungen für ein DSGVO-konformes Anonymisierungsverfahren.

Zusätzlich sind die Sensorik und die Datenübertragung an ein verarbeitendes System durch die Verwendung von verschlüsselten Daten-Verbindungen und virtuellen privaten Netzwerken (VPN) abgesichert.

Von der Erfassungs-Sensorik werden ausschließlich irreversibel anonymisierten ID‘s an das datenverarbeitende System gesendet.

Die ursprüngliche, zugrunde liegende Bluetooth-MAC–Adresse ist zu keinem Zeitpunkt verfügbar, auslesbar oder wiederherstellbar und wird auch zu keinem Zeitpunkt gespeichert.